16 Prozent weniger ambulante Operationen bei niedergelassenen Chirurgen seit Inkrafttreten des GKV-FinGesetzes

Existenzgefährdung von Praxen in schwachbesiedelten Regionen


Alarmierende Meldungen: In vielen OP-Zentren ging die Anzahl ambulanter Operationen seit Januar um bis zu 16 Prozent zurück. Grund ist das 2011 in Kraft getretene GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG), das den Zuwachs ambulanter Operationen deckelt und gegen das der LAOH kürzlich Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.

Beim Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Ärzten in Deutschland (LAOH), häufen sich die Meldungen aus der Mitgliedschaft. „Gerade in ländlichen Regionen sind Praxen und OP-Zentren existenziell gefährdet“, warnt der Erste Vorsitzende des LAOH, Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz. Der LAOH hat deswegen eine Umfrage unter seinen bundesweit rund 250 Mitgliedern gestartet, mit der die Folgen der Budgetierung überprüft werden soll, die nur ambulante Operateure, nicht aber Krankenhäuser betrifft. Der LAOH sieht hierin eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung.

Es zeige sich bereits jetzt, dass diese Ungleichbehandlung vor allem in ländlichen Regionen gravierende Folgen hat. Denn indem niedergelassene Fachärzte einem subventionierten Wettbewerb durch Kliniken ausgesetzt werden, sinke deren Bereitschaft, ihre Praxen aufrecht zu erhalten oder sich dort niederzulassen. Damit trage die Bundesregierung trotz gegenteiliger Beteuerungen zur Entstehung einer Versorgungswüste auf dem flachen Land bei.

Auch eine Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser, wie von der Politik gefordert und der Hessischen Krankenhausgesellschaft dankbar aufgenommen, löse das Versorgungsproblem nicht. Kliniken verfügten nicht einmal über genügend Personal, um ihre ureigensten stationären Aufgaben zu erledigen. So sind nach einer aktuellen Studie des Marburger Bundes im Durchschnitt 1,5 Arztstellen pro Krankenhaus-Abteilung unbesetzt. Schon bald könnten mehr als 12.000 Ärzte in den Kliniken fehlen. Wie Kliniken vor diesem Hintergrund Aufgaben im ambulanten Bereich übernehmen wollen, bleibt deren Geheimnis. „Hier wäre es sinnvoller, Anreize zur Erhaltung und Schaffung von Facharztpraxen in ländlichen Regionen zu setzen, wie dies die Politik ursprünglich vor hatte. Stattdessen plant der Gesetzgeber zum Nachteil der Patienten inzwischen das Gegenteil“, so Wiederspahn-Wilz.

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